
Barrierefreiheit für Website wird Pflicht
Barrierefreiheit für Website wird Pflicht – Was jetzt auf touristische Unternehmen zukommt
Barrierefreiheit im Internet ist kein „Nice-to-have“ mehr – sie wird gesetzliche Pflicht. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft ab dem 28. Juni 2025 viele digitale Angebote von Unternehmen – darunter auch Reiseveranstalter, Busreiseveranstalter, Hotels , Buchungsplattformen sowie touristische Dienstleister.
Was bedeutet das konkret? Stellen Sie sich vor, ein potenzieller Kunde möchte online eine Kurreise buchen – doch die Navigation ist nur mit der Maus bedienbar, die Schrift zu klein, und das Kontaktformular funktioniert nicht mit einem Screenreader. Das Ergebnis: Die Buchung bleibt aus – und der Nutzer oder die Nutzerin im schlimmsten Fall ausgeschlossen.
Mit dem BFSG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Gerade im Tourismus ist das ein entscheidender Schritt: Denn viele Reisende gehören zur Generation 60+ oder leben mit Einschränkungen, die barrierefreie Angebote zur Voraussetzung machen.
Doch keine Sorge: Wer jetzt handelt, kann das Thema systematisch angehen – mit klaren Fristen, nachvollziehbaren Anforderungen und passenden Hilfestellungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Barrierefreiheitsgesetz konkret bedeutet, wen es betrifft, welche Pflichten sich daraus ergeben und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten. Und: Welche Unterstützung es für touristische Unternehmen dabei gibt.
Inhalt
- Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
- Für wen gilt das BFSG – betrifft mich das als Reiseveranstalter?
- Welche Anforderungen müssen für das BFSG erfüllt werden?
- Bis wann müssen diese Anforderungen des BFSG umgesetzt werden?
- Was passiert bei Verstößen?
- Barrierefreiheit als Chance für die Tourismusbranche
- So unterstütze ich Sie als Reiseveranstalter oder Tourismusunternehmen
- Fazit: Jetzt starten – mit klarem Fahrplan zur digitalen Barrierefreiheit
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act. Ziel ist es, die digitale Teilhabe für alle Menschen sicherzustellen – unabhängig von Alter, körperlichen Einschränkungen oder technischer Ausstattung.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen unter anderem:
- Websites und mobile Anwendungen
- Online-Shops und Buchungssysteme
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten)
- Digitale Informations- und Kommunikationsdienste
Für touristische Unternehmen bedeutet das: Alle digitalen Kontaktpunkte mit Kund:innen müssen künftig barrierefrei nutzbar sein. Dazu gehört beispielsweise, dass:
- Buchungsformulare per Tastatur bedienbar sind
- Textinhalte gut lesbar und strukturiert aufbereitet sind
- Bilder mit Alternativtexten versehen sind
- Inhalte von Screenreadern erfasst werden können
- Kontraste, Schriftgrößen und Navigation auch für ältere Nutzer:innen geeignet sind
Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 bzw. 2.2 basiert. Diese Standards beschreiben, wie Websites technisch und inhaltlich gestaltet sein müssen, damit sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind – das sind auch die vier Grundprinzipien der digitalen Barrierefreiheit.
Wichtig zu wissen: Anders als frühere Regelungen (z. B. die BITV 2.0, die nur für öffentliche Stellen gilt), betrifft das BFSG nun auch private Wirtschaftsakteure, also Unternehmen wie Reiseveranstalter, Busunternehmen oder Anbieter touristischer Portale.
Für wen gilt das BFSG – betrifft mich das als Reiseveranstalter?
Kurz gesagt: Ja, sehr wahrscheinlich betrifft Sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, wenn Sie als Reiseveranstalter, Busreiseveranstalter oder touristisches Unternehmen digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Schnittstellen zu Verbraucher:innen betreiben – das betrifft unter anderem:
- Reisewebsites mit Online-Buchungsfunktion
- Digitale Kataloge oder Reiseportale
- Kundenbereiche (Login, Downloadbereiche, Rechnungen)
- Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen
- Mobile Apps mit Buchungs- oder Informationsfunktionen
💡 Konkrete Beispiele aus der Praxis
Angebot | Fällt unter das BFSG? | Warum? |
Website mit Reiseangeboten und Buchungskalender | ✅ Ja | Interaktive Dienstleistung für Verbraucher:innen |
PDF-Katalog zum Download ohne Alternativtext | ✅ Ja | Informationen müssen barrierefrei zugänglich sein |
Kontaktformular ohne Label und Tastaturbedienbarkeit | ✅ Ja | Digitale Kommunikation muss zugänglich sein |
Imagevideo ohne Untertitel oder Audiodeskription | ✅ Ja | Multimediale Inhalte müssen wahrnehmbar sein |
🚫 Gibt es Ausnahmen?
Ja, aber nur sehr begrenzt. Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Bedingungen von der Verpflichtung zur Umsetzung ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Firmen, die:
- weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und
- weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen
Welche Anforderungen müssen für das BFSG erfüllt werden?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen. Grundlage dafür ist die europäische Norm EN 301 549, die sich an den internationalen Webstandards WCAG 2.1 bzw. 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) orientiert.
Diese Standards beruhen auf vier zentralen Prinzipien digitaler Barrierefreiheit:
🔹 Wahrnehmbar
Informationen und Bedienoberflächen müssen so präsentiert werden, dass alle Nutzer:innen sie wahrnehmen können.
Beispiele:
- Alternativtexte für Bilder
- Untertitel für Videos
- Klar erkennbare Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Verzicht auf ausschließlich visuelle oder auditive Hinweise
🔹 Bedienbar
Alle Funktionen müssen mit unterschiedlichen Eingabemethoden nutzbar sein – auch ohne Maus.
Beispiele:
- Navigation über die Tastatur
- Keine „Fallen“ in Formularen oder Menüs
- Logisch strukturierte Fokusreihenfolge (Tab-Navigation)
- Steuerung per Screenreader
🔹 Verständlich
Inhalte und Navigation sollen klar und leicht verständlich sein – auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
Beispiele:
- Eindeutige Menübezeichnungen („Reise buchen“ statt „Mehr erfahren“)
- Einheitliches Layout
- Fehlermeldungen in Formularen mit Hilfetexten
- Klarer Sprachstil, Vermeidung von Fachjargon
🔹 Robust
Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie auch mit verschiedenen Assistenztechnologien zuverlässig funktionieren.
Beispiele:
- Korrekte HTML-Struktur
- Semantische Auszeichnung von Elementen
- Nutzung von ARIA-Rollen nur, wenn notwendig
Bis wann müssen die Anforderungen des BFSG umgesetzt werden?
Der Gesetzgeber hat eine klare Frist gesetzt:
👉 Spätestens ab dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Unternehmen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten – das heißt: Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gelten verbindlich ab diesem Datum.
📅 Was bedeutet das konkret?
- Websites, Online-Buchungssysteme, Apps oder digitale Kataloge, die Sie nach dem 28. Juni 2025 neu veröffentlichen, müssen von Beginn an barrierefrei sein.
- Bestehende digitale Angebote, die weiterhin in Betrieb sind, müssen ebenfalls nachträglich angepasst werden – spätestens bis zu diesem Stichtag.
- Auch digitale Dokumente wie PDFs, die im Kundenbereich zum Download bereitgestellt werden, fallen darunter – z. B. Reiseunterlagen, Kataloge oder AGB.
🔧 Warum Sie besser jetzt als später starten sollten
Barrierefreiheit ist kein „Schalter“, den man am Ende einfach umlegt. Je nach Websiteumfang und technischer Basis kann die Umsetzung mehrere Wochen oder Monate dauern – insbesondere, wenn:
- verschiedene Dienstleister involviert sind (z. B. externe Webentwickler, CMS-Anbieter)
- komplexe Funktionen oder Buchungssysteme integriert sind
- Inhalte wie PDFs, Videos oder Formulare ebenfalls angepasst werden müssen
Frühzeitiges Handeln bedeutet:
- Besser planen
- Aufwand realistisch kalkulieren
- Technisch und rechtlich auf der sicheren Seite sein
🧭 Was Sie idealerweise jetzt tun sollten
- Prüfen: Ist meine Website barrierefrei? Welche Seiten, Funktionen, Inhalte sind betroffen?
- Planen: Wer ist zuständig? Welche Dienstleister müssen eingebunden werden?
- Handeln: Schrittweise Umsetzung – am besten mit einem klaren Fahrplan
- Dokumentieren: Eine Barrierefreiheitserklärung muss auf der Website verfügbar sein
- Erreichbar sein: Nutzer:innen müssen Barrieren melden können (Kontaktmöglichkeit)
Was passiert bei Verstößen?
Viele Unternehmen unterschätzen die Folgen, die ein Verstoß gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nach sich ziehen kann. Dabei sieht das Gesetz klare Kontroll- und Sanktionsmechanismen vor – und diese können nicht nur finanziell, sondern auch reputativ empfindlich sein.
⚖️ Welche Konsequenzen drohen bei Nichtumsetzung?
Das BFSG sieht bei Verstößen unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Anordnungen der Marktüberwachungsbehörden
→ z. B. verpflichtende Nachbesserung innerhalb einer Frist - Bußgelder bis zu 100.000 Euro
→ bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß - Verbraucherbeschwerden & Schlichtungsverfahren
→ z. B. über die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG - Öffentlichkeitswirksame Kritik durch Verbände oder Medien
→ Barrieren können zu Negativpresse und Vertrauensverlust führen
📢 Wie kommen Verstöße ans Licht?
Anders als bei rein technischen Mängeln können betroffene Nutzer:innen aktiv Barrieren melden – etwa, wenn eine Buchung nicht möglich ist oder Informationen nicht zugänglich sind. Beschwerden können dann an offizielle Stellen weitergeleitet werden, z. B.:
- Landesbehörden für Verbraucherschutz
- Marktüberwachungsbehörden
- Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Spätestens bei einer systematischen Überprüfung durch Behörden oder bei einer formellen Nutzerbeschwerde wird es ernst – und es kann zu Auflagen und Sanktionen kommen.
🧠 Besonders kritisch: Barrieren bei kommerziellen Funktionen
In der Tourismusbranche sind viele Onlineangebote buchungs- oder geschäftsrelevant. Wenn z. B.:
- das Buchungsformular nicht per Tastatur bedienbar ist,
- Preise nicht verständlich vorgelesen werden können oder
- wichtige Hinweise im Reiseablauf nur als Grafik vorliegen,
… dann kann das als unzulässige Barriere gewertet werden. Neben den rechtlichen Folgen riskieren Sie dabei verlorene Buchungen und negative Kundenreaktionen.
Barrierefreiheit als Chance für die Tourismusbranche
Auch wenn das Barrierefreiheitsgesetz zunächst wie eine neue Pflicht wirkt, bietet es vor allem eines: eine große Chance – gerade für die Tourismusbranche.
Denn barrierefreie digitale Angebote bedeuten nicht nur Gesetzeskonformität, sondern vor allem Zugänglichkeit, Nutzerfreundlichkeit und Marktvorteile. Wer seine Website, App oder Buchungsstrecke so gestaltet, dass sie für alle funktioniert, öffnet sich einer deutlich breiteren Zielgruppe – und das ohne Qualitätsverlust für andere Nutzer:innen.
🎯 Warum sich Barrierefreiheit für touristische Anbieter lohnt
👵🏻 Eine wichtige Zielgruppe besser erreichen
Ein Großteil der Reisenden gehört zur Generation 60+, viele mit Seheinschränkungen, motorischen Beeinträchtigungen oder kognitiven Herausforderungen. Auch temporäre Einschränkungen (z. B. nach Operationen) oder sprachliche Barrieren machen barrierefreie Angebote für viele Menschen nützlich.
💡 Besseres Nutzererlebnis – für alle
Barrierefreie Websites sind automatisch klarer strukturiert, verständlicher, übersichtlicher und intuitiver bedienbar. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch mobile Nutzer:innen, ältere Gäste oder technisch weniger versierte Personen.
🌐 Verbesserte Auffindbarkeit bei Google & Co (SEO = Suchmaschinenoptimierung)
Gut strukturierte Inhalte, sinnvolle H Überschriften inklusive relevanten Keywords, Alt-Texte für Bilder und barrierefreie Navigationselemente wirken sich auch positiv auf das Suchmaschinenranking aus.
💬 Stärkeres Vertrauen & positives Markenbild
Barrierefreiheit zeigt Verantwortung, Weitsicht und Inklusion. Gerade im Tourismus zählt der persönliche Service – barrierefreie Kommunikation und Buchung erhöhen die Glaubwürdigkeit.
🎟️ Weniger Buchungsabbrüche – mehr Umsatz
Wenn Gäste eine Reise nicht buchen können, weil das Formular nicht funktioniert oder Inhalte nicht verständlich sind, ist der Verlust real. Barrierefreie Technik reduziert technische Hürden – und damit auch Absprünge.
So unterstütze ich Sie als Reiseveranstalter oder Tourismusunternehmen
Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wirken auf den ersten Blick komplex – doch mit der richtigen Herangehensweise lassen sie sich Schritt für Schritt und zielgerichtet umsetzen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Website oder Ihr digitales Angebot barrierefrei zu gestalten – praxisnah, effizient und auf die Bedürfnisse der Tourismusbranche abgestimmt.
🧰 Meine Leistungen für touristische Unternehmen:
✅ Website-Check auf Barrierefreiheit
- Prüfung Ihrer Website mit anerkannten Tools
- Manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader
- Bewertung zentraler Seitenbereiche (Startseite, Buchung, Kontakt, Navigation etc.)
- Dokumentation von Barrieren mit klaren Handlungsempfehlungen
✅ Erstellung Ihrer Barrierefreiheitserklärung
- Pflichtdokument nach BFSG (vergleichbar mit einer Datenschutzerklärung)
- Klar strukturiert, verständlich, DSGVO-konform
- Als Word- oder HTML-Vorlage bereitgestellt
✅ Beratung & Begleitung bei der Umsetzung
- Priorisierung der Maßnahmen: Was muss sofort, was kann später?
- Briefing für Entwickler:innen oder Agenturen
- Unterstützung bei der internen Kommunikation und Schulung
✅ Individuelle Angebote für kleine, mittlere und größere Websites
- Passend zum Umfang und zur Funktion Ihrer digitalen Angebote
- Transparente Kostenkalkulation – keine Pauschallösungen, sondern passgenaue Pakete
Ob Sie eine kleine Website mit wenigen Seiten oder eine umfangreiche Website betreiben – ich finde mit Ihnen den passenden Weg zur digitalen Barrierefreiheit.
Fazit: Jetzt starten – mit klarem Fahrplan zur digitalen Barrierefreiheit
Die Frist zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes rückt näher – und mit ihr die Pflicht, digitale Angebote zugänglich und nutzbar für alle zu gestalten. Für touristische Unternehmen ist das kein Nachteil, sondern eine echte Chance: Sie verbessern damit nicht nur ihre Sichtbarkeit und Nutzerfreundlichkeit, sondern stärken auch das Vertrauen in Ihre Marke und erreichen neue Zielgruppen.
Barrierefreiheit ist kein Projekt für „irgendwann“, sondern für jetzt. Denn wer frühzeitig beginnt, kann Maßnahmen strategisch planen und unnötige Kosten vermeiden.
🧭 Ihre nächsten Schritte – ganz einfach erklärt:
-
Lassen Sie Ihre Website prüfen: Sie erfahren, wo Sie aktuell stehen und welche Barrieren bestehen.
-
Erhalten Sie eine klare Handlungsempfehlung: Technisch, strukturell und verständlich formuliert.
-
Erhalten Sie eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung: Individuell erstellt, passend für Ihre Website.
-
Starten Sie entspannt in die Umsetzung – mit kompetenter Unterstützung an Ihrer Seite.
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